Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und FirstBay. Der Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Stellenmarkt

Alle FirstBay überlassenen und veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der FirstBay UG (haftungsbeschränkt). Ausgenommen hiervon sind veröffentlichte Informationen (Texte, Bilder usw.), deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Auftraggeber selbst bzw. einer für ihn tätigen Agentur übernommen wurde. In diesen Fällen liegt das Urheberrecht nicht bei FirstBay, sondern beim jeweiligen Kunden oder der für ihn tätigen Agentur.

Anzeigenauftrag

Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter verbindlicher Anzeigenauftrag. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Anzeige zustande, oder durch Zusendung des zu veröffentlichen Materials. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von FirstBay verbunden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Online-Buchung handelt oder um einen Auftrag, der uns auf dem Postweg übermittelt wird, gilt, dass die Veröffentlichung von Stellenanzeigen nur in den Fällen gewährleistet ist, in denen der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt. Layout und Platzierungswünsche des Auftraggebers können von FirstBay nach billigem Ermessen berücksichtigt werden. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung, dass ihm alle für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte zustehen.

Bearbeitung- und Fristen

FirstBay veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) – falls möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten Datum, wobei zwischen dem Erhalt des Auftrags und der Veröffentlichung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt, so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.

Ablehnungsrecht

FirstBay behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von FirstBay gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für FirstBay unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann FirstBay die betreffenden Inhalte entfernen. Die Ablehnung bzw. Entfernung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass Links im Auftrag des Kunden auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

Verantwortung für Inhalte

Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Sounds, Fotos, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen und andere Materialien trägt allein der Auftraggeber. FirstBay ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FirstBay von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen und ersetzt FirstBay alle entstandenen Kosten. FirstBay wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.

Reklamationsfrist

  1. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
  2. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

Gewährleistung, Freigabe der Leistung

  1. Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Nach unserer Wahl ist dies die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
  2. Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Leistungen hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern. Fehlerhafte Korrekturabzüge kann der Auftraggeber schriftlich korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Korrektur keinen Gebrauch oder gibt er die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leistung fehlerhaft ist. Ausgenommen ist hiervon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
  3. Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder andere Leistung während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.
  4. Änderungswünsche des Auftraggebers, die sowohl die Platzierung einer Stellenanzeige in einer bestimmten Berufsgruppe / Jobkategorie des jeweiligen Drittanbieters oder die Hinterlegung von Suchbegriffen betreffen, werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet.
    Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter diese gewünschten Suchbegriffe tatsächlich hinterlegt und die Stellenanzeige des Auftraggebers so in den Berufsgruppen / Jobkategorien platziert, wie dieser es wünscht. Hier entscheidet ausschließlich der Drittanbieter frei nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben, wie veröffentlichte Stellenanzeigen gesucht, platziert, dargestellt und gefunden werden. Der Auftragnehmer empfiehlt Drittanbietern lediglich Suchbegriffe, Berufsgruppen / Jobkategorien sowie die Zuordnung von Städten / Einsatzorten / Dienstsitzen.

Aufbewahrungsfrist

Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt FirstBay zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Dies muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.

Zahlungsfrist

Die Rechnung wird von FirstBay unverzüglich nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind nach Zugang sofort ohne Abzüge zahlbar.

Verlängerung der Vorhaltefrist

Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar war. Darüber hinaus gehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

Kündigungsrecht

Soweit FirstBay bei seiner Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistung. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, steht FirstBay ein Kündigungsrecht zu. In einem solchen Fall informiert FirstBay den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet das anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Leistung dem Auftraggeber.

Schadensersatz

FirstBay haftet nur für Schäden, die FirstBay, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Falle grober Fahrlässigkeit sind die Ansprüche des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung von FirstBay, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet FirstBay ohne Beschränkung auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann FirstBay Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. FirstBay ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

Schriftformerfordernisse

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Auslegung bei mehrsprachigen Vertragstexten. Sollte es zwischen der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingung und anderssprachigen Fassung übersetzungsbedingte unscharfe Abweichungen geben, ist die deutsche Sprache jeder Fassung vorrangig.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Sitz der FirstBay UG (haftungsbeschränkt).

Salvatorische Klausel

Sollten Teile der hier niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

 

Stand: Oktober 2020

 

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