Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma
FirstBay GmbH (nachfolgend als „FirstBay“ bezeichnet)
und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und FirstBay, die die Erbringung von Dienstleistungen von FirstBay zum Gegenstand haben.
Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Dienstleistungen im Bereich der Stellenanzeigenveröffentlichung, des Recruitings, der Personalberatung sowie damit zusammenhängende Marketing- und Unterstützungsdienstleistungen.
FirstBay schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienste, jedoch nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs (insbesondere nicht die erfolgreiche Besetzung einer Stelle, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder eine definierte Conversion Rate).
Der Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Alle FirstBay überlassenen und veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der FirstBay UG (haftungsbeschränkt). Ausgenommen hiervon sind veröffentlichte Informationen (Texte, Bilder usw.), deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Auftraggeber selbst bzw. einer für ihn tätigen Agentur übernommen wurde. In diesen Fällen liegt das Urheberrecht nicht bei FirstBay, sondern beim jeweiligen Kunden oder der für ihn tätigen Agentur.
Grundlage für die Beauftragung der Dienste zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter verbindlicher Anzeigenauftrag. Der Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Anzeige zustande, oder durch Zusendung des zu veröffentlichenden Materials. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von FirstBay verbunden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Online-Buchung handelt oder um einen Auftrag, der uns auf dem Postweg übermittelt wird, gilt, dass die Veröffentlichung von Stellenanzeigen nur in den Fällen gewährleistet ist, in denen der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt. Layout und Platzierungswünsche des Auftraggebers können von FirstBay nach billigem Ermessen berücksichtigt werden. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung, dass ihm alle für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte zustehen.
FirstBay veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) – falls möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten Datum, wobei zwischen dem Erhalt des Auftrags und der Veröffentlichung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt, so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.
FirstBay behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von FirstBay gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für FirstBay unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann FirstBay die betreffenden Inhalte entfernen. Die Ablehnung bzw. Entfernung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass Links im Auftrag des Kunden auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
Befristung und Konditionen von Sonderaktionen Kunden, die im Rahmen einer zeitlich begrenzten Werbeaktion eine höhere Anzahl von Vakanzen buchen, profitieren von gesonderten Konditionen. Die Details der aktuellen Rabattierung sind wie folgt strukturiert:
Sonderaktion: Die „3 für 2 Aktion“ ist eine zeitlich begrenzte Werbeaktion für Neukunden.
Vorteil: Beim Kauf von zwei Vakanzen (zum Listenpreis) erhält der Kunde die dritte Vakanz kostenlos dazu.
Ersparnis: Die Ersparnis ergibt sich durch die 100%ige Rabattierung der dritten Vakanz, die dem Kunden im Rahmen der Sonderaktion gewährt wird.
Nutzungszeitraum: Der Kunde hat 12 Monate Zeit, seine Stellen flexibel auszuschreiben.
Leistungsumfang: Jede erworbene Vakanz umfasst die im individuellen Angebot detaillierten Headhunting- und Werbedienstleistungen.
Die Vergütung des fest vereinbarten Honorars wird als pauschales Gesamtentgelt für das erworbene Leistungspaket an Vakanz-Abrufrechten geschuldet, gemäß des vom Kunden vollumfänglich akzeptierten Angebots. Die vertraglich geschuldete Gegenleistung von FirstBay für dieses Honorar wird mit Vertragsschluss erbracht und besteht in der gewidmeten Fachexpertise (Dienstvertrag § 611 BGB), der unwiderruflichen Einräumung des Abrufrechts für die vereinbarte Anzahl von Vakanzen über den 12-monatigen Nutzungszeitraum und der verbindlichen Zusage der Ausführungskapazität zur vertragsgemäßen Dienstleistungserbringung.
Die sofortige Fälligkeit des gesamten Honorars unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgt zur wirtschaftlichen Absicherung der dem Kunden vertraglich gewährten Rabattierung aus der 3-für-2-Aktion und der unmittelbar mit Vertragsschluss übernommenen, irreversiblen Verpflichtung zur Kapazitätsbindung und Ausführungsbereitschaft von FirstBay.
Das Honorar dient ausschließlich der Vergütung dieser festen Paketbestandteile, des initialen Aufwands, des Veröffentlichens sowie der organisatorischen Abwicklung im Verzeichnises. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Honorars im Falle der Nichtinanspruchnahme der Abrufrechte durch den Kunden innerhalb des vereinbarten 12-monatigen Nutzungszeitraums ist ausgeschlossen, da das Honorar die erworbene Abrufberechtigung als solche vergütet.
FirstBay schuldet die sorgfältige Erbringung der Dienstleistung gemäß dem vereinbarten Auftrag. Der Auftraggeber erkennt an, dass die durch FirstBay erbrachte Dienstleistung nicht die Einstellung von Kandidaten umfasst, die sich beim Auftraggeber unabhängig von den Aktivitäten von FirstBay selbst beworben haben oder bereits aus früheren Bewerbungsverfahren bekannt waren (Selbstbewerber). Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Honorars entsteht nicht, wenn der Auftraggeber eine Vakanz mit einem Selbstbewerber besetzt.
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Sounds, Fotos, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen und andere Materialien trägt allein der Auftraggeber. FirstBay ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FirstBay von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen und ersetzt FirstBay alle entstandenen Kosten. FirstBay wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Dienstleistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Dienstleistung als mangelfrei genehmigt. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, FirstBay alle für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Mehraufwand: Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. verspätete Freigabe, Bereitstellung fehlerhafter Inhalte oder nachträgliche Änderungen), werden dem Auftraggeber alle dadurch entstehenden Mehrkosten (z.B. für Sonderschichten, Neuplanung von Schaltungen oder zusätzliche Bearbeitung) in Rechnung gestellt.
Kosten bei Verzögerung: Dies gilt insbesondere für den Fall, dass FirstBay Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Bürozeiten erbringen muss, um die Terminvorgaben des Auftraggebers einzuhalten.
Unsere Dienstleistungen werden professionell und mit der erforderlichen Sorgfalt nach den Vorgaben unserer Auftraggeber ausgeführt. Die Haftung für Mängel beschränkt sich auf eine Verletzung der geschuldeten Sorgfalt.
Sollte die Dienstleistung mangelhaft erbracht worden sein, ist der Auftraggeber berechtigt, uns zur erneuten Vornahme der mangelhaften Dienstleistung (Nacherfüllung) aufzufordern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Bestimmungen zur Haftung.
Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Dienstleistungen hat der Vertragspartner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern und schriftlich zu korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Dienstleistung veröffentlicht bzw. erbracht. Wird die Freigabe erteilt oder erfolgt keine Korrektur durch den Auftraggeber, obwohl ein Mangel offensichtlich war, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Dienstleistung fehlerhaft ist. Ausgenommen ist hiervon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder anderen Dienstleistungen während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.
Änderungswünsche des Auftraggebers, die sowohl die Platzierung einer Stellenanzeige in einer bestimmten Berufsgruppe/Jobkategorie des jeweiligen Drittanbieters oder die Hinterlegung von Suchbegriffen betreffen, werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Haftung für den Erfolg dieser Weiterleitung. Hier entscheidet ausschließlich der Drittanbieter frei nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben, wie veröffentlichte Stellenanzeigen gesucht, platziert, dargestellt und gefunden werden. Der Auftragnehmer empfiehlt Drittanbietern lediglich Suchbegriffe, Berufsgruppen/Jobkategorien sowie die Zuordnung von Städten/Einsatzorten/Dienstsitzen.
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt FirstBay zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Dies muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.
Die Rechnung wird von FirstBay unverzüglich nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind nach Zugang zahlbar vierzehn Tage nach Rechnungsdatum.
(1) FirstBay ist berechtigt, seine Rechnungen dem Auftraggeber telekommunikativ zu übermitteln (z.B. per E-Mail). (2) FirstBay ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen.
Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar war. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Schadenersatz und Haftung
FirstBay haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von FirstBay, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. FirstBay haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von FirstBay, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet FirstBay nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist dabei der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann FirstBay Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. FirstBay ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Durchführung des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von FirstBay streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Der Auftraggeber erteilt FirstBay die Berechtigung, dass dieser (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist.
Schlussbestimmungen:
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
2. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder Verdingungsbedingungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FirstBay auf Dritte zu übertragen.
Erfüllungsort für alle Dienstleistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von FirstBay.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von FirstBay UG (haftungsbeschränkt). Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Kleve.
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma
FirstBay UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend als „FirstBay“ bezeichnet)
und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und FirstBay, die die Erbringung von Dienstleistungen von FirstBay zum Gegenstand haben.
Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Dienstleistungen im Bereich der Stellenanzeigenveröffentlichung, des Recruitings, der Personalberatung sowie damit zusammenhängende Marketing- und Unterstützungsdienstleistungen.
FirstBay schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienste, jedoch nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs (insbesondere nicht die erfolgreiche Besetzung einer Stelle, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder eine definierte Conversion Rate).
Der Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Alle FirstBay überlassenen und veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der FirstBay UG (haftungsbeschränkt). Ausgenommen hiervon sind veröffentlichte Informationen (Texte, Bilder usw.), deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Auftraggeber selbst bzw. einer für ihn tätigen Agentur übernommen wurde. In diesen Fällen liegt das Urheberrecht nicht bei FirstBay, sondern beim jeweiligen Kunden oder der für ihn tätigen Agentur.
Grundlage für die Beauftragung der Dienste zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter verbindlicher Anzeigenauftrag. Der Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Anzeige zustande, oder durch Zusendung des zu veröffentlichenden Materials. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von FirstBay verbunden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Online-Buchung handelt oder um einen Auftrag, der uns auf dem Postweg übermittelt wird, gilt, dass die Veröffentlichung von Stellenanzeigen nur in den Fällen gewährleistet ist, in denen der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt. Layout und Platzierungswünsche des Auftraggebers können von FirstBay nach billigem Ermessen berücksichtigt werden. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung, dass ihm alle für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte zustehen.
FirstBay veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) – falls möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten Datum, wobei zwischen dem Erhalt des Auftrags und der Veröffentlichung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt, so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.
FirstBay behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von FirstBay gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für FirstBay unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann FirstBay die betreffenden Inhalte entfernen. Die Ablehnung bzw. Entfernung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass Links im Auftrag des Kunden auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
Befristung und Konditionen von Sonderaktionen Kunden, die im Rahmen einer zeitlich begrenzten Werbeaktion eine höhere Anzahl von Vakanzen buchen, profitieren von gesonderten Konditionen. Die Details der aktuellen Rabattierung sind wie folgt strukturiert:
Sonderaktion: Die „3 für 2 Aktion“ ist eine zeitlich begrenzte Werbeaktion für Neukunden.
Vorteil: Beim Kauf von zwei Vakanzen (zum Listenpreis) erhält der Kunde die dritte Vakanz kostenlos dazu.
Ersparnis: Die Ersparnis ergibt sich durch die 100%ige Rabattierung der dritten Vakanz, die dem Kunden im Rahmen der Sonderaktion gewährt wird.
Nutzungszeitraum: Der Kunde hat 12 Monate Zeit, seine Stellen flexibel auszuschreiben.
Leistungsumfang: Jede erworbene Vakanz umfasst die im individuellen Angebot detaillierten Headhunting- und Werbedienstleistungen.
Die Vergütung des fest vereinbarten Honorars wird als pauschales Gesamtentgelt für das erworbene Leistungspaket an Vakanz-Abrufrechten geschuldet, gemäß des vom Kunden vollumfänglich akzeptierten Angebots. Die vertraglich geschuldete Gegenleistung von FirstBay für dieses Honorar wird mit Vertragsschluss erbracht und besteht in der gewidmeten Fachexpertise (Dienstvertrag § 611 BGB), der unwiderruflichen Einräumung des Abrufrechts für die vereinbarte Anzahl von Vakanzen über den 12-monatigen Nutzungszeitraum und der verbindlichen Zusage der Ausführungskapazität zur vertragsgemäßen Dienstleistungserbringung.
Die sofortige Fälligkeit des gesamten Honorars unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgt zur wirtschaftlichen Absicherung der dem Kunden vertraglich gewährten Rabattierung aus der 3-für-2-Aktion und der unmittelbar mit Vertragsschluss übernommenen, irreversiblen Verpflichtung zur Kapazitätsbindung und Ausführungsbereitschaft von FirstBay.
Das Honorar dient ausschließlich der Vergütung dieser festen Paketbestandteile, des initialen Aufwands, des Veröffentlichens sowie der organisatorischen Abwicklung im Verzeichnises. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Honorars im Falle der Nichtinanspruchnahme der Abrufrechte durch den Kunden innerhalb des vereinbarten 12-monatigen Nutzungszeitraums ist ausgeschlossen, da das Honorar die erworbene Abrufberechtigung als solche vergütet.
FirstBay schuldet die sorgfältige Erbringung der Dienstleistung gemäß dem vereinbarten Auftrag. Der Auftraggeber erkennt an, dass die durch FirstBay erbrachte Dienstleistung nicht die Einstellung von Kandidaten umfasst, die sich beim Auftraggeber unabhängig von den Aktivitäten von FirstBay selbst beworben haben oder bereits aus früheren Bewerbungsverfahren bekannt waren (Selbstbewerber). Ein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Honorars entsteht nicht, wenn der Auftraggeber eine Vakanz mit einem Selbstbewerber besetzt.
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Sounds, Fotos, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen und andere Materialien trägt allein der Auftraggeber. FirstBay ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FirstBay von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen und ersetzt FirstBay alle entstandenen Kosten. FirstBay wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Dienstleistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Dienstleistung als mangelfrei genehmigt. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, FirstBay alle für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Mehraufwand: Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. verspätete Freigabe, Bereitstellung fehlerhafter Inhalte oder nachträgliche Änderungen), werden dem Auftraggeber alle dadurch entstehenden Mehrkosten (z.B. für Sonderschichten, Neuplanung von Schaltungen oder zusätzliche Bearbeitung) in Rechnung gestellt.
Kosten bei Verzögerung: Dies gilt insbesondere für den Fall, dass FirstBay Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Bürozeiten erbringen muss, um die Terminvorgaben des Auftraggebers einzuhalten.
Unsere Dienstleistungen werden professionell und mit der erforderlichen Sorgfalt nach den Vorgaben unserer Auftraggeber ausgeführt. Die Haftung für Mängel beschränkt sich auf eine Verletzung der geschuldeten Sorgfalt.
Sollte die Dienstleistung mangelhaft erbracht worden sein, ist der Auftraggeber berechtigt, uns zur erneuten Vornahme der mangelhaften Dienstleistung (Nacherfüllung) aufzufordern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Bestimmungen zur Haftung.
Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Dienstleistungen hat der Vertragspartner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern und schriftlich zu korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Dienstleistung veröffentlicht bzw. erbracht. Wird die Freigabe erteilt oder erfolgt keine Korrektur durch den Auftraggeber, obwohl ein Mangel offensichtlich war, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Dienstleistung fehlerhaft ist. Ausgenommen ist hiervon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder anderen Dienstleistungen während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.
Änderungswünsche des Auftraggebers, die sowohl die Platzierung einer Stellenanzeige in einer bestimmten Berufsgruppe/Jobkategorie des jeweiligen Drittanbieters oder die Hinterlegung von Suchbegriffen betreffen, werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Haftung für den Erfolg dieser Weiterleitung. Hier entscheidet ausschließlich der Drittanbieter frei nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben, wie veröffentlichte Stellenanzeigen gesucht, platziert, dargestellt und gefunden werden. Der Auftragnehmer empfiehlt Drittanbietern lediglich Suchbegriffe, Berufsgruppen/Jobkategorien sowie die Zuordnung von Städten/Einsatzorten/Dienstsitzen.
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt FirstBay zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Dies muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.
Die Rechnung wird von FirstBay unverzüglich nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind nach Zugang zahlbar vierzehn Tage nach Rechnungsdatum.
(1) FirstBay ist berechtigt, seine Rechnungen dem Auftraggeber telekommunikativ zu übermitteln (z.B. per E-Mail). (2) FirstBay ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen.
Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar war. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Schadenersatz und Haftung
FirstBay haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von FirstBay, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. FirstBay haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von FirstBay, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet FirstBay nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist dabei der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann FirstBay Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. FirstBay ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Durchführung des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von FirstBay streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Der Auftraggeber erteilt FirstBay die Berechtigung, dass dieser (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist.
Schlussbestimmungen:
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
2. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder Verdingungsbedingungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FirstBay auf Dritte zu übertragen.
Erfüllungsort für alle Dienstleistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von FirstBay.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von FirstBay UG (haftungsbeschränkt). Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Kleve.
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